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(atypisch) stille Beteiligungen

Vor allem in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts, aber auch in den letzten Jahren wurden vielen tausend Anlegern sog. (atypisch) stille Beteiligungen, meist zum Zwecke der Altersvorsorge aber auch zum Zwecke der Steuerersparnis vermittelt.

Anleger wurde und wird regelmäßig die Möglichkeit eröffnet wahlweise durch Einmalzahlungen oder durch Ratenzahlungen an die Anlagegesellschaft ein zweites Standbein zur gesetzlichen Rente aufzubauen. Das angelegte Geld - so wurde es in vielen Fällen beworben - sollte in Immobilien investiert werden, da Sachwerte im Vergleich zu Geldwerten die bessere Anlageform darstellen, so jedenfalls der immer wieder lautende Werbespruch von Anlageberatern und Anlagevermittlern.

Dass der Anleger nicht nur im Zweifel den Totalverlust seines eingezahlten Geldes riskiert, sondern bei sog. atypisch stillen Beteiligungen sich zudem vielfach der Gefahr von Nachschusspflichten aussetzt, erwähnten die regelmäßig im Strukturvertrieb organisierten Anlagevermittler nicht. Verkaufsprospekte, aus denen sich die Risiken einer solchen Anlage ergeben, wurden den Anlegern häufig nicht oder zumindest nicht vor Zeichnung der Beteiligung ausgehändigt. Zudem besteht nicht selten der Verdacht, dass Anlagegesellschaften weit mehr Anlegergeld als im Emissionsprospekt angegeben, für sog. weiche Kosten, d.h. nicht für Investitionen in Immobilien oder andere Werte, sondern zum Ausgleich von Vermittlerprovisionen und anderen nicht investiven Zwecken verwenden.

Über die Risiken einer solchen Anlage getäuschte Anleger haben die Möglichkeit sowohl Ansprüche gegen die Anlagegesellschaft als auch den Anlagevermittler oder -berater Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

In ganz Deutschland vertreten wir eine Vielzahl geschädigter Anleger gegenüber Anlagevermittlern und Anlageberatern sowie den Anlagegesellschaften (z.B. Analysis, ALAG). Dabei streben wir für unsere Mandanten die vollständige Rückabwicklung der Beteiligungen sowie die Abwehr von weiteren Forderungen gegenüber unseren Mandanten an.

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Vor allem in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts, aber auch in den letzten Jahren wurden vielen tausend Anlegern sog. (atypisch) stille Beteiligungen, meist zum Zwecke der Altersvorsorge aber auch zum Zwecke der Steuerersparnis vermittelt.

Anleger wurde und wird regelmäßig die Möglichkeit eröffnet wahlweise durch Einmalzahlungen oder durch Ratenzahlungen an die Anlagegesellschaft ein zweites Standbein zur gesetzlichen Rente aufzubauen. Das angelegte Geld - so wurde es in vielen Fällen beworben - sollte in Immobilien investiert werden, da Sachwerte im Vergleich zu Geldwerten die bessere Anlageform darstellen, so jedenfalls der immer wieder lautende Werbespruch von Anlageberatern und Anlagevermittlern.

Dass der Anleger nicht nur im Zweifel den Totalverlust seines eingezahlten Geldes riskiert, sondern bei sog. atypisch stillen Beteiligungen sich zudem vielfach der Gefahr von Nachschusspflichten aussetzt, erwähnten die regelmäßig im Strukturvertrieb organisierten Anlagevermittler nicht. Verkaufsprospekte, aus denen sich die Risiken einer solchen Anlage ergeben, wurden den Anlegern häufig nicht oder zumindest nicht vor Zeichnung der Beteiligung ausgehändigt. Zudem besteht nicht selten der Verdacht, dass Anlagegesellschaften weit mehr Anlegergeld als im Emissionsprospekt angegeben, für sog. weiche Kosten, d.h. nicht für Investitionen in Immobilien oder andere Werte, sondern zum Ausgleich von Vermittlerprovisionen und anderen nicht investiven Zwecken verwenden.

Über die Risiken einer solchen Anlage getäuschte Anleger haben die Möglichkeit sowohl Ansprüche gegen die Anlagegesellschaft als auch den Anlagevermittler oder -berater Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

In ganz Deutschland vertreten wir eine Vielzahl geschädigter Anleger gegenüber Anlagevermittlern und Anlageberatern sowie den Anlagegesellschaften (z.B. Analysis, ALAG). Dabei streben wir für unsere Mandanten die vollständige Rückabwicklung der Beteiligungen sowie die Abwehr von weiteren Forderungen gegenüber unseren Mandanten an.



  • Zertifikate | Anleihen | Inhaberschuldverschreibungen



Nach dem Zusammenbruch eine der weltweiten größten Investmentbanken, der Lehman Brothers Bank, wurden Aktienzertifikate einer breiten Öffentlichkeit bekannt.

Erst anlässlich dieses Ereignisses wurde auch den meisten Inhabern solcher Zertifikate bewusst, welche Risiken derartige Wertpapiere in sich tragen.

Im schlimmsten Falle, also im Falle des Zusammenbruch der emittierenden Bank, ist das angelegte Geld verloren. Man spricht dann vom sog. Totalverlust. Eine Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung sowie den darüber hinaus bestehenden Einlagensicherungsfonds deutscher Banken besteht nicht. An beiden Sicherungen nehmen Inhaberschuldverschreibungen, Zertifikate und Anleihen nicht teil. Ausnahme hierbei sind Zertifikate, die von Sparkassen / Landesbanken und Genossenschaftsbanken ausgegeben werden, da diese Kreditinstitute über weitergehende Sicherungsmechanismen verfügen.

Auch ohne den Zusammenbruch einer Bank tragen Aktienzertifikate nicht unerhebliche Risiken in sich. So besteht das Risiko im Falle der nachteiligen Entwicklung eines sog. Basiswertes, an den ein Zertifikat gekoppelt ist (z.B. eine Einzelaktie oder ein Aktienindex), dass der Erwerber eines solchen Zertifikats nicht den vollen Anlagebetrag zurückerhält oder zumindest auf eine Rendite verzichten muss.

Zertifikate wurden in den vergangenen Jahren sehr häufig auch konservativen Anlegern als renditestärkere Alternative zu Fest- oder Tagesgeld angeboten. Risiken wurden sehr oft verschleiert. Der geradezu massenhafte Verkauf dieser Anlageform in den vergangenen Jahren dürfte vor allem der im Vergleich zu anderen Anlageformen hohen Provisionen geschuldet sein, die die Banken und deren Mitarbeiter bei jedem Verkauf einstreichen können. Über deren Anfall und Höhe wurde in zahlreichen Fällen nicht aufgeklärt.

Aber auch bei „normalen“ Anleihen bestehen im Einzelfall nicht unerhebliche Verlustrisiken und Gefahren, auf die ein Anleger hinzuweisen ist, insbesondere auf das Risiko des Verlusts des angelegten Geldes im Falle der Insolvenz des Emittenten.

Wir vertreten eine Vielzahl von Kapitalanlegern aus ganz Deutschlands, die Aktienzertifikate verschiedenster deutscher und ausländischer Banken (z.B. Dresdner Bank-Zertifikate, Commerzbank-Zertifikate, HVB-Zertifikate, UBS-Zertifikate, J. P. Morgan-Zertifikate, Lehman Brothers) oder aber Anleihen von Wirtschaftsunternehmen erworben und hiermit Verluste bis hin zum Totalverlust (vgl. Lehman Brothers) erlitten haben deutschlandweit gegenüber Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken.