Vor allem in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts, aber auch in den letzten Jahren wurden vielen tausend Anlegern sog. (atypisch) stille Beteiligungen, meist zum Zwecke der Altersvorsorge aber auch zum Zwecke der Steuerersparnis vermittelt.
Anleger wurde und wird regelmäßig die Möglichkeit eröffnet wahlweise durch Einmalzahlungen oder durch Ratenzahlungen an die Anlagegesellschaft ein zweites Standbein zur gesetzlichen Rente aufzubauen. Das angelegte Geld - so wurde es in vielen Fällen beworben - sollte in Immobilien investiert werden, da Sachwerte im Vergleich zu Geldwerten die bessere Anlageform darstellen, so jedenfalls der immer wieder lautende Werbespruch von Anlageberatern und Anlagevermittlern.
Dass der Anleger nicht nur im Zweifel den Totalverlust seines eingezahlten Geldes riskiert, sondern bei sog. atypisch stillen Beteiligungen sich zudem vielfach der Gefahr von Nachschusspflichten aussetzt, erwähnten die regelmäßig im Strukturvertrieb organisierten Anlagevermittler nicht. Verkaufsprospekte, aus denen sich die Risiken einer solchen Anlage ergeben, wurden den Anlegern häufig nicht oder zumindest nicht vor Zeichnung der Beteiligung ausgehändigt. Zudem besteht nicht selten der Verdacht, dass Anlagegesellschaften weit mehr Anlegergeld als im Emissionsprospekt angegeben, für sog. weiche Kosten, d.h. nicht für Investitionen in Immobilien oder andere Werte, sondern zum Ausgleich von Vermittlerprovisionen und anderen nicht investiven Zwecken verwenden.
Über die Risiken einer solchen Anlage getäuschte Anleger haben die Möglichkeit sowohl Ansprüche gegen die Anlagegesellschaft als auch den Anlagevermittler oder -berater Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
In ganz Deutschland vertreten wir eine Vielzahl geschädigter Anleger gegenüber Anlagevermittlern und Anlageberatern sowie den Anlagegesellschaften (z.B. Analysis, ALAG). Dabei streben wir für unsere Mandanten die vollständige Rückabwicklung der Beteiligungen sowie die Abwehr von weiteren Forderungen gegenüber unseren Mandanten an.
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Vor
allem in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts, aber auch in den
letzten Jahren wurden vielen tausend Anlegern sog. (atypisch) stille
Beteiligungen, meist zum Zwecke der Altersvorsorge aber auch zum
Zwecke der Steuerersparnis vermittelt.
Anleger wurde und wird
regelmäßig die Möglichkeit eröffnet wahlweise durch
Einmalzahlungen oder durch Ratenzahlungen an die Anlagegesellschaft
ein zweites Standbein zur gesetzlichen Rente aufzubauen. Das
angelegte Geld - so wurde es in vielen Fällen beworben - sollte in
Immobilien investiert werden, da Sachwerte im Vergleich zu Geldwerten
die bessere Anlageform darstellen, so jedenfalls der immer wieder
lautende Werbespruch von Anlageberatern und Anlagevermittlern.
Dass
der Anleger nicht nur im Zweifel den Totalverlust seines eingezahlten
Geldes riskiert, sondern bei sog. atypisch stillen Beteiligungen sich
zudem vielfach der Gefahr von Nachschusspflichten aussetzt, erwähnten
die regelmäßig im Strukturvertrieb organisierten Anlagevermittler
nicht. Verkaufsprospekte, aus denen sich die Risiken einer solchen
Anlage ergeben, wurden den Anlegern häufig nicht oder zumindest
nicht vor Zeichnung der Beteiligung ausgehändigt. Zudem besteht
nicht selten der Verdacht, dass Anlagegesellschaften weit mehr
Anlegergeld als im Emissionsprospekt angegeben, für sog. weiche
Kosten, d.h. nicht für Investitionen in Immobilien oder andere
Werte, sondern zum Ausgleich von Vermittlerprovisionen und anderen
nicht investiven Zwecken verwenden.
Über
die Risiken einer solchen Anlage getäuschte Anleger haben die
Möglichkeit sowohl Ansprüche gegen die Anlagegesellschaft als auch
den Anlagevermittler oder -berater Schadensersatzansprüche geltend
zu machen.
In
ganz Deutschland vertreten wir eine Vielzahl geschädigter Anleger
gegenüber Anlagevermittlern und Anlageberatern sowie den
Anlagegesellschaften (z.B. Analysis, ALAG). Dabei streben wir für
unsere Mandanten die vollständige Rückabwicklung der Beteiligungen
sowie die Abwehr von weiteren Forderungen gegenüber unseren
Mandanten an.
Nach
dem Zusammenbruch eine der weltweiten größten Investmentbanken, der
Lehman Brothers Bank, wurden Aktienzertifikate einer breiten
Öffentlichkeit bekannt.
Erst
anlässlich dieses Ereignisses wurde auch den meisten Inhabern
solcher Zertifikate bewusst, welche Risiken derartige Wertpapiere in
sich tragen.
Im
schlimmsten Falle, also im Falle des Zusammenbruch der emittierenden
Bank, ist das angelegte Geld verloren. Man spricht dann vom sog.
Totalverlust. Eine Absicherung durch die gesetzliche
Einlagensicherung sowie den darüber hinaus bestehenden
Einlagensicherungsfonds deutscher Banken besteht nicht. An beiden
Sicherungen nehmen Inhaberschuldverschreibungen, Zertifikate und
Anleihen nicht teil. Ausnahme hierbei sind Zertifikate, die von
Sparkassen / Landesbanken und Genossenschaftsbanken ausgegeben
werden, da diese Kreditinstitute über weitergehende
Sicherungsmechanismen verfügen.
Auch
ohne den Zusammenbruch einer Bank tragen Aktienzertifikate nicht
unerhebliche Risiken in sich. So besteht das Risiko im Falle der
nachteiligen Entwicklung eines sog. Basiswertes, an den ein
Zertifikat gekoppelt ist (z.B. eine Einzelaktie oder ein
Aktienindex), dass der Erwerber eines solchen Zertifikats nicht den
vollen Anlagebetrag zurückerhält oder zumindest auf eine Rendite
verzichten muss.
Zertifikate
wurden in den vergangenen Jahren sehr häufig auch konservativen
Anlegern als renditestärkere Alternative zu Fest- oder Tagesgeld
angeboten. Risiken wurden sehr oft verschleiert. Der geradezu
massenhafte Verkauf dieser Anlageform in den vergangenen Jahren
dürfte vor allem der im Vergleich zu anderen Anlageformen hohen
Provisionen geschuldet sein, die die Banken und deren Mitarbeiter bei
jedem Verkauf einstreichen können. Über deren Anfall und Höhe
wurde in zahlreichen Fällen nicht aufgeklärt.
Aber
auch bei „normalen“ Anleihen bestehen im Einzelfall nicht
unerhebliche Verlustrisiken und Gefahren, auf die ein Anleger
hinzuweisen ist, insbesondere auf das Risiko des Verlusts des
angelegten Geldes im Falle der Insolvenz des Emittenten.
Wir
vertreten eine Vielzahl von Kapitalanlegern aus ganz Deutschlands,
die Aktienzertifikate verschiedenster deutscher und ausländischer
Banken (z.B. Dresdner Bank-Zertifikate, Commerzbank-Zertifikate,
HVB-Zertifikate, UBS-Zertifikate, J. P. Morgan-Zertifikate, Lehman
Brothers) oder aber Anleihen von Wirtschaftsunternehmen erworben und
hiermit Verluste bis hin zum Totalverlust (vgl. Lehman Brothers)
erlitten haben deutschlandweit gegenüber Banken, Sparkassen und
Genossenschaftsbanken.