Kapitalmarktrecht
Kapitalmarktrecht | Kapitalanlagerecht | Anlegerschutz

Wir beraten und vertreten seit Jahren ausschließlich geschädigte Kapitalanleger u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken. Diese klare Positionierung und langjährige Praxiserfahrung in diesem Bereich machen es uns möglich, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu wahren und Ansprüche durchzusetzen bzw. abzuwehren.
Unser Leistungsangebot im Bereich Kapitalmarktrecht | Kapitalanlagerecht | Anlegerschutz umfasst die Beratung und Vertretung von Privatleuten und Unternehmen u.a. in nachfolgenden Teilbereichen:
- Schrottimmobilien
- Geschlossene Fondsanlagen (Immobilienfonds | Medienfonds | Schifffonds | Windkraftfonds | Private-Equity-Fonds | Umweltfonds | Energiefonds)
- (atypisch) stille Beteiligungen
- Zertifikate | Anleihen | Inhaberschuldverschreibungen
- Swap-Geschäfte | Zins- und Währungswetten
- offene Fondsanlagen, insbesondere Aktienfonds und offene Immobilienfonds | ETF
- Genussscheine
- Kick Backs
- Prospekthaftung
- Haftung von Anlageberatern und Anlagevermittlern
- Haftung von Banken


