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Vermögensverwaltung und Vermögensverwahrung

Im Falle der schuldhaften Schlechterfüllung eines Vermögensverwaltungsvertrages oder einer dem Abschluss eines solchen Vertrages vorgelagerten Anlageberatung kann ein Bankkunde Schadensersatzansprüche gegen die verwaltende Bank geltend machen. Wir beraten und vertreten Bankkunden, die durch eine fehlerhafte Beratung vor Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages oder durch Verletzung von Pflichten aus dem Vermögensverwaltungsvertrag geschädigt worden sind.