Drucken
PDF

Kreditsicherheiten

Grundschulden | Bürgschaften | (Global-) Zessionen | Sicherungsübereignung | Pfandrechte

Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Fragen und Formen des Kreditsicherheitenrechts. Dies beinhaltet einerseits die Erstellung und Prüfung entsprechender Sicherheitenverträge und andererseits sowohl die Durchsetzung als auch die Abwehr von Ansprüchen aus diesen Verträgen. So gilt es gerade im Falle der rechtswidrigen Darlehenskündigung und Sicherheitenverwertung durch die finanzierende Bank oder dem Verkauf von Darlehensforderungen aus notleidenden Krediten an Dritte die Interessen des Bankkunden und Sicherheitenstellers optimal zu wahren.

Zurück