Siegfried Reulein
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist in Nürnberg geboren. Er hat Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen studiert und das erste Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Das daran anschließende Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg sowie bei der Regierung von Mittelfranken. Das zweite Staatsexamen schloss er sodann im Jahre 2004 ebenfalls erfolgreich ab.
Seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2004 ist Rechtsanwalt Reulein schwerpunktmäßig im Bereich des Anlegerschutzes sowie des Kapitalanlagerechts tätig, zunächst als angestellter Rechtsanwalt in einer wirtschaftsrechtlich orientierten und international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg und seit dem Jahre 2007 als selbständiger Rechtsanwalt in der ebenfalls im Jahre 2007 gegründeten „KSR | Kanzlei Siegfried Reulein“. Dabei begleitete er verschiedene Anlageskandale auf der Seite geschädigter Anleger. So betreute er u.a. eine Vielzahl von Anlegern der Göttinger Gruppe | Securenta und berät sowie zahlreiche Geschädigte von (Lehman)- Zertifikaten aus ganz Deutschland gegen verschiedene deutsche Großbanken. Daneben vertritt Rechtsanwalt Reulein geschädigte Kapitalanleger (Verbraucher und Unternehmen), die Opfer u.a. von geschlossenen und offenen Fondsanlagen, (atypisch) stillen Beteiligungen, Schrottimmobilien und Swaps in ganz Deutschland v.a. gegen Banken, Anlagegesellschaften, Anlagevermittler und Anlageberater.
Rechtsanwalt Reulein ist der Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg verliehen worden, da er auf diesem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen hat.
Neben seiner Tätigkeit in den Bereichen des Anlegerschutzes sowie des Kapitalanlagerechts berät und vertritt er Mandanten – Verbraucher und Unternehmen - gegenüber Banken und Versicherungsgesellschaften in allen Bereichen des Bankrechts sowie des Versicherungsrechts sowie seit Jahren auch Mandanten in allen Facetten des Erbrechts, insbesondere bei der Geltendmachung von Erbteils- und Pflichtteilsansprüchen aber auch bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.
Rechtsanwalt Reulein ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Eine langjährige Spezialisierung sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildung versetzen Rechtsanwalt Reulein in die Lage, seine Mandanten auf höchstem juristischen Niveau individuell, wirtschaftlich optimiert, schnell und effektiv zu beraten und ihre rechtlichen Interessen zu vertreten. Für Rechtsanwalt Reulein hat die außergerichtliche Problemlösung absoluten Vorrang, da hierdurch Mandanten schneller und kostengünstiger zu ihrem Recht gelangen können. Ist eine solche Lösung nicht möglich, so setzt er mit aller Entschlossenheit und Konsequenz die Ansprüche seiner Mandanten vor Gericht und in der Zwangsvollstreckung durch bzw. wehrt entsprechende Ansprüche gegen seine Mandanten ab.
Rechtsanwalt Reulein hat sich in den Bereichen Bankrecht | Kapitalanlagerecht | Kapitalmarktrecht | Versicherungsrecht klar und eindeutig positioniert, indem er ausschließlich Bankkunden, Anleger und Versicherungsnehmer berät und vertritt.


